FAQ

Fragen und Antworten zu den Ideenwettbewerben des Fonds Nachhaltigkeitskultur

Sie haben Fragen zu einem Ideenwettbewerb im Rahmen des Fonds Nachhaltigkeitskultur des Rates für Nachhaltige Entwicklung? Hier finden Sie nach Themen geordnet Antworten.

Weitere Informationen finden Sie unter Bewerben und unter Ideenwettbewerbe.

Fragen zur Bewerbung

Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie auf den Bewertungsprozess und die beantragten Projekte?

Aufgrund der Corona-Pandemie verschiebt sich die Auswertung des Ideenwettbewerbs „Kultur + Nachhaltigkeit = Heimat“ nach jetzigem Stand voraussichtlich bis September. Wann genau der Prozess weitergehen kann, hängt davon ab, wie sich die derzeitige Situation entwickelt. Antragsteller/-innen werden diesbezüglich rechtzeitig benachrichtigt, wann sie mit der Juryentscheidung rechnen können.

Was bedeutet dies für eingereichte Anträge?

Alle Antragsteller/-innen wurden durch das Projektbüro über die Verschiebung informiert. Projekte, die nach Einschätzung der Antragsteller/-innen in der geplanten oder einer ähnlichen Form auch zu einem späteren Zeitpunkt im Herbst/Winter 2020 oder zu Beginn 2021 umgesetzt werden können, werden im Auswahlprozess weiter berücksichtigt. Antragsteller/-innen, deren Projekt nicht verschoben werden kann, wurden gebeten ihr Projekt zurückzuziehen.

Wir gehen davon aus, dass es durch die zeitliche Verzögerung zu Änderungen bei den Projektverläufen und Finanzierungsplänen kommen wird. Wir werden diese mit den Gewinnerinnen und Gewinnern des Wettbewerbs im direkten Austausch nachjustieren.

Eingereichte Anträge können bis zur Juryentscheidung nicht mehr verändert werden. Die Anträge werden in der vorliegenden Form bewertet.

Nach welchen Kriterien wird die Einreichung bewertet?

Eingereichte Ideen sind Förderanträge, die nach folgenden Kriterien bewertet werden:

  • Potenzial des Projekts zur Transformation – also das Potenzial, einen gesellschaftlichen Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit zu befördern – wird anhand der interdisziplinären und prozessbezogenen (auch: experimentellen) Herangehensweise (vgl. Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie S. 50) beurteilt.
  • Voraussichtlicher Beitrag des Projekts zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen (SDG) und der Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Es ist darauf zu achten, dass die verschiedenen Dimensionen der Nachhaltigkeit miteinander in Verbindung gebracht werden.
  • Aussicht des Projekts, wichtige Zielgruppen erfolgreich anzusprechen, die potenziell einen hohen Beitrag zur Entwicklung einer Nachhaltigkeitskultur leisten können.
  • Anschlussfähigkeit des Projekts an kultur- oder nachhaltigkeitspolitische Kontexte wird bewertet. Der Anschluss an solche Kontexte kann zum Beispiel mit Zusagen zur Unterstützung oder auch mit der Einwerbung von weiteren Drittmitteln belegt werden.
  • Innovativer Charakter des Projekts.
  • Wirtschaftlichkeit des Projekts.

Das Verhältnis von fachlicher zu wirtschaftlicher Bewertung beträgt 70:30. Die Geschäftsstelle des Rats für Nachhaltige Entwicklung (RNE) trifft eine Vorauswahl anhand der aufgeführten Kriterien und reicht diese an die Jury aus Mitgliedern des Rates und dem Generalsekretär des RNE weiter. Sie wählt die Gewinner aus, gegebenenfalls unter Heranziehung von Epertinnen und Experten. Welche Projekte gewinnen und eine Förderung erhalten, steht circa zwei Monate nach Ende der Ausschreibungsfrist fest. Alle Antragstellenden Organisationen, deren Antrag vollständig ist und im Rahmen der Förderrichtlinien berücksichtigt werden kann, werden per E-Mail benachrichtigt, ob sie unter den Gewinnern sind oder nicht.

Ist eine Bewerbung als Verein o. Ä. ohne gemeinnützige Anerkennung möglich?

Bis zum Ende der Ausschreibungsfrist des jeweiligen Ideenwettbewerbs muss die Gemeinnützigkeit in Form eines aktuellen Freistellungsbescheides zur Körperschaftssteuer nachgewiesen werden. Teilnehmen können gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts (z. B. Vereine, Stiftungen, gGmbh) und Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. kommunale Kindergärten, Universitäten und Fachhochschulen, Gebietskörperschaften etc.).

Bewerberinnen und Bewerber (juristische Personen des Privatrechts) ohne anerkannte Gemeinnützigkeit können nicht teilnehmen, auch wenn das Projekt am „Gemeinwohl orientiert“ ist. Dementsprechend ist auch die Rechtsform GbR nicht zugelassen, auch wenn ersichtlich ist, dass der Projektantrag in Verbindung mit einem künstlerischen Schaffensprozess steht. Teilnehmen können solche Bewerberinnen und Bewerber allerdings, indem sie sich anerkannt gemeinnützige Kooperationspartner suchen, die ihre Idee einreichen.

Kann man auch mehrere Projekte/Projektideen einreichen?

Ja, es besteht die Möglichkeit, zwei oder mehr Projektanträge parallel einzureichen. Allerdings wird maximal ein Projekt gefördert.

Kann eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts nach KiStiftO teilnehmen?

Ja, das kann sie.

Fragen zum Projektantrag

Muss ich mich neu registrieren, wenn ich schon einen Zugang auf tatenfuermorgen.de habe?

Nein, das ist nicht nötig. Sie können Ihre Login-Daten für alle Projekte von #tatenfuermorgen nutzen, auch für Ihre Bewerbung beim Fonds Nachhaltigkeitskultur.

Wo finde ich den Projektantrag?

Nach Registrierung (für neue Nutzer bei tatenfuermorgen.de) ist der Projektantrag im  Login-Bereich „Mein Konto“ unter „Mein Fonds Antrag“, „neues Projekt anlegen“ zu finden.

Kann das Feld „weitere Finanzierungen“ frei bleiben?

Das Feld kann nur frei gelassen werden, wenn keine weiteren Finanzierungen bestehen oder die Finanzierung noch nicht genau festgelegt ist.

Kann der Projektantrag nachträglich noch geändert werden?

Solange der Projektantrag noch nicht eingereicht wurde, kann er verändert und zwischengespeichert werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich mit dem Antragsformular vertraut zu machen. Nach der finalen Einreichung ist eine Änderung nicht mehr möglich.

Was geschieht mit meinen Daten?

Alle Informationen hierzu lesen Sie unter Datenschutzerklärung.

Fragen zum Budget

Können Personal- und Verwaltungsgemeinkosten sowie Mieten für Büro- und Küchennutzung gefördert werden?

Alle in der Frage genannten Kosten können zu bestimmten Bedingungen gefördert werden. Der Anteil der Personalkosten darf maximal 70 Prozent der Gesamtkosten betragen. Honorare für externe Referentinnen und Referenten zählen nicht zu den Personalkosten. Sie müssen als Extraposten angegeben und abgerechnet werden. Für Künstlerinnen und Künstler sowie Grafikerinnen und Grafiker können 4,2 Prozent Künstlersozialabgabe (2018) für die Künstlersozialkasse mit eingerechnet werden. Verwaltungsgemeinkosten können bis zu einer Höhe von maximal 8 Prozent der Gesamtkosten gefördert werden. Verwaltungsgemeinkosten werden als Pauschale ausgezahlt. Zahlungen (auch anteilig) für die Nutzung von vorhandenen Büro- und Küchenräumen sollen als Teil der Verwaltungs­gemein­kosten beglichen werden. Verwaltungsgemeinkosten sind Kosten, die nicht direkt dem Projekt zugerechnet werden können, z. B. Mietkosten, Büromaterial oder Abschreibungen.

Können Eigenbelege abgerechnet werden?

Eigenbelege können nur in begründeten Einzelfällen abgerechnet werden. Wenn ein Bewerber oder eine Bewerberin eines Wettbewerbs dies in Erwägung zieht, muss der Rat für Nachhaltige Entwicklung im Vorlauf darüber informiert werden, um eine vertretbare Lösung zu finden.

Welche finanziellen Nachweise muss man nach dem Gewinn eines Wettbewerbs und dem Abschluss eines Fördervertrags erbringen?

Ein Mittelbedarfsplan wird von den Antragstellenden erstellt. Der Plan wird spätestens mit der ersten Vorauszahlungsanforderung bereitgestellt. Der erste Verwendungsnachweis ist nach vier Monaten, das heißt mit Einreichung der dritten Vorauszahlungsanforderung einzureichen. Danach erfolgen die Abrechnungen (Einreichung von Verwendungsnachweisen) standardmäßig jeden zweiten Monat.